Hybridstiftungen

Eine Hybridstiftung (auch Teilverbrauchsstiftung) ist eine Stiftung, deren Stiftungsvermögen sich aus einem zu erhaltendem Grundstockvermögen und einem für die Zweckverfolgung zu verbrauchendem Verbrauchsvermögen (über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren) zusammensetzt, die also neben dem Normalfall der „Ewigkeitsstiftung“ auch Züge der Verbrauchsstiftung hat.

Zur Anerkennung nach § 80 Absatz 2 Satz 1 BGB muss gewährleistet sein, dass für die dauernde und nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke das zu erhaltende Vermögen ausreicht.

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