Verbrauchsstiftungen

Eine Verbrauchsstiftung ist sowohl in Form einer rechtsfähigen als auch in Form einer treuhänderischen Stiftung denkbar.

Eine Verbrauchsstiftung hat keinen Vermögensgrundstock, sondern das Stiftungsvermögen steht selbst für die Zweckverwirklichung zur Verfügung. Da die Rechtsform der Stiftung grundsätzlich der dauerhaften Zweckverfolgung dienen soll, hat der Gesetzgeber allerdings vorgesehen, dass auch eine Verbrauchsstiftung über einen Zeithorizont von mindestens 10 Jahren bestehen soll.

Motive für die Gründung einer Verbrauchsstiftung:

  • fehlendes Stiftungskapital für eine herkömmliche Stiftung mit Kapitalerhalt, welche den Stiftungszweck aus den daraus erzielbaren Erträgen verfolgt
  • die Verfolgung von zeitlich befristeten Zwecken, wie zum Beispiel die Unterstützung von Katastrophenopfern oder die Herstellung oder Renovierung von erhaltungswürdigen Gebäuden
  • Unterstützung von Angehörigen zur Finanzierung einer zeitlich begrenzten Ausbildung
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